RS OGH 1975/4/29 5Ob61/75 (5Ob62/75)

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Veröffentlicht am 29.04.1975
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Norm

ZPO §496 Abs1 Z1

Rechtssatz

Bei unberechtigter Anfechtung der erledigten Sachanträge ist dann, wenn die Entscheidung über den nicht erledigten Sachantrag erfolgen kann, ohne daß dabei auch die Entscheidung über die erledigten Sachanträge nochmals überprüft werden müßte, über die Berufung gegen das Ersturteil mit Teilurteil sachlich abzusprechen und die Rechtssache nur zur Erledigung der nicht behandelten Sachanträge an das Erstgericht zur Fortsetzung des Verfahrens zurückzuverweisen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 61/75
    Entscheidungstext OGH 29.04.1975 5 Ob 61/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0042372

Dokumentnummer

JJR_19750429_OGH0002_0050OB00061_7500000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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