Rechtssatz
Für eine Schenkung ist wesentlich, daß der Beschenkte durch die endgültige Zuwendung eines Vermögenswertes bereichert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0018897Im RIS seit
29.04.1975Zuletzt aktualisiert am
14.11.2023