Norm
RAO §9 Abs1Rechtssatz
Kein disziplinärer Verstoß des Rechtsanwaltes, der den Anzeiger seines Mandanten zur Erschütterung seiner Vertrauenswürdigkeit als Belastungszeuge als mehrfach vorbestraft bezeichnet, obgleich dieser bloß einmal vorbestraft und seine Strafe bereits nachgelassen war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0072250Dokumentnummer
JJR_19750505_OGH0002_000BKD00012_7500000_001