RS OGH 1975/5/13 10Os48/75

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Veröffentlicht am 13.05.1975
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Norm

StGB §34 Z15
StGB §169

Rechtssatz

Die nach einer Brandstiftung entfaltete Löschtätigkeit des Täters kann nicht als ernstliches Bemühen um Schadensgutmachung im Sinne des § 34 Z 15 StGB angesehen werden, wenn sie mit ein Motiv für seine Straftat war. Auch eine Teilentschädigung der durch den Brand Betroffenen durch die Versicherung ist nicht als mildernd zu werten.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 48/75
    Entscheidungstext OGH 13.05.1975 10 Os 48/75
    Veröff: EvBl 1976/14 S 21

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0091437

Dokumentnummer

JJR_19750513_OGH0002_0100OS00048_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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