Norm
ABGB §163 H1Rechtssatz
Liegt bei zahlreichen Ausschlußmöglichkeiten auch nur ein Ausschlußergebnis (hier Tragzeitgutachten) vor, so verlieren jene mathematischen Wahrscheinlichkeitsrechnungen, die auf dem Fehlen eines Ausschlußergebnisses trotz zahlreicher Ausschlußmöglichkeiten basieren, automatisch ihre Grundlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0048470Dokumentnummer
JJR_19750513_OGH0002_0030OB00107_7500000_001