RS OGH 1975/5/13 3Ob107/75

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Veröffentlicht am 13.05.1975
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Norm

ABGB §163 H1
ABGB §163 K

Rechtssatz

Liegt bei zahlreichen Ausschlußmöglichkeiten auch nur ein Ausschlußergebnis (hier Tragzeitgutachten) vor, so verlieren jene mathematischen Wahrscheinlichkeitsrechnungen, die auf dem Fehlen eines Ausschlußergebnisses trotz zahlreicher Ausschlußmöglichkeiten basieren, automatisch ihre Grundlage.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 107/75
    Entscheidungstext OGH 13.05.1975 3 Ob 107/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0048470

Dokumentnummer

JJR_19750513_OGH0002_0030OB00107_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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