RS OGH 1975/5/21 4Ob19/75, 4Ob82/77, 4Ob77/81, 14Ob12/86, 9ObA10/88, 9ObA365/89

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Veröffentlicht am 21.05.1975
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Norm

ABGB §861
ABGB §1151 II

Rechtssatz

Auch der Dienstvertrag kommt gem § 861 ABGB durch die übereinstimmende Willenserklärung der Vertragspartner zustande, also durch den - gleichgültig von welcher Seite ausgehenden - Vorschlag, einen Vertrag bestimmten Inhalts abzuschließen ( Anbot ), und die zustimmende Erklärung des anderen Teiles ( Annahme ), durch welche das Anbot von beiden Parteien übereinstimmend zur rechtsgeschäftlichen Norm erhoben wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0013982

Dokumentnummer

JJR_19750521_OGH0002_0040OB00019_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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