Norm
ABGB §170aRechtssatz
Es ist nicht der Zweck der Einräumung eines Besuchsrechtes, das Kind zu veranlassen, einen Mann als seinen Vater anzuerkennen, sondern den auf der Blutsverwandtschaft beruhenden Zusammenhang zwischen den Eltern und dem Kind aufrecht zu erhalten (Mutter hat das nunmehr zehnjährige Kind über seinen leiblichen Vater nicht aufgeklärt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0048584Dokumentnummer
JJR_19750603_OGH0002_0050OB00074_7500000_002