Norm
ABGB §37 C1Rechtssatz
Nur eine gewisse rechtliche Selbständigkeit einer Vereinbarung kann notwendige Voraussetzung für eine selbständige Anknüpfung (Schuldstatut) sein; dies ist zwar bei einer Novation gegenüber dem ursprünglichen Vertrag der Fall, nicht aber bei einer Schuldänderung (§ 1379 ABGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0045140Dokumentnummer
JJR_19750603_OGH0002_0050OB00079_7500000_006