Rechtssatz
Das Ausgedinge ist die auf einer Liegenschaft ruhende dingliche Verpflichtung zu Naturalleistungen, Geldleistungen und Arbeitsleistungen zum Zwecke des Unterhalts des früheren Eigentümers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0022423Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.01.2026