RS OGH 2025/10/30 5Ob78/75; 3Ob616/77; 3Ob609/77; 1Ob503/79; 3Ob501/81; 7Ob510/82; 3Ob34/90; 4Ob572/

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Veröffentlicht am 03.06.1975
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Rechtssatz

Das Ausgedinge ist die auf einer Liegenschaft ruhende dingliche Verpflichtung zu Naturalleistungen, Geldleistungen und Arbeitsleistungen zum Zwecke des Unterhalts des früheren Eigentümers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0022423

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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