Norm
ASVG §148 Z7Rechtssatz
Der Anspruch der Rechtsträger öffentlicher Krankenanstalten gegen einen Sozialversicherungsträger auf Pflegegebührenersatz (Songergebührenersatz) ist privatrechtlicher Natur, dem Grunde nach aber bereits durch das Gesetz festgelegt, da dieses bestimmt, daß der Rechtsträger der öffentlichen Krankenanstalten für die Dauer der vom Versicherungsträger gewährten Anstaltspflege einen Anspruch auf Ersatz der Pflegegebühren nur gegenüber dem Sozialversicherungsträger, nicht aber gegenüber dem Erkrankten selbst, hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0065786Im RIS seit
10.06.1975Zuletzt aktualisiert am
16.11.2023