Norm
ABGB §525Rechtssatz
Der bloße Hälfteeigentümer ist zur Räumungsklage (infolge Demolierungsauftrages) gegen den durch die Dienstbarkeit der Wohnung Berechtigten dann legitimiert, wenn dieser das Recht zur Benützung der Liegenschaft bloß vom Hälfteeigentümer (bzw dessen Rechtsvorgänger) herleitet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0012166Dokumentnummer
JJR_19750611_OGH0002_0010OB00087_7500000_001