Norm
ABGB §163 KRechtssatz
Die neue Rechtslage stellt hinsichtlich der dem Beklagten zur Widerlegung oder Entkräftung der gegen ihn sprechenden Vermutung seiner Vaterschaft offenstehenden Beweisführung eine Erleichterung dar, die im Einklang mit dem derzeitigen Stand der Naturwissenschaften und in Erwartung deren weiteren Entwicklung den Zweck hat, die Feststellung eines unrichtigen Mannes als Vater in den meisten Fällen zu verhindern (so schon 5 Ob 30/73 und 1 Ob 5/73).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0048525Dokumentnummer
JJR_19750611_OGH0002_0010OB00063_7500000_001