Im Exekutionsbewilligungsbeschluß müssen die zu berücksichtigenden Unterhaltsberechtigten nicht angegeben sein.
2.Ziffer 2
Es bleibt zunächst dem Drittschuldner überlassen, ihre Zahl festzustellen bzw über Behauptung und Nachweis durch den Verpflichteten zu berechnen, wieviel pfändbar und unpfändbar ist.
3.Ziffer 3
Über Antrag der Parteien ocer des Drittschuldners hat das Exekutionsgericht zu entscheiden, ob für eine bestimmte Person ein Freibetrag zu belassen ist.
4.Ziffer 4
Soweit der Antrag nicht vom betreibenden Gläubiger ausgeht, hat beim Exekutionsgericht eine mündliche Verhandlung (§ 45 Abs 3 EO) stattzufinden.Soweit der Antrag nicht vom betreibenden Gläubiger ausgeht, hat beim Exekutionsgericht eine mündliche Verhandlung (Paragraph 45, Absatz 3, EO) stattzufinden.