Norm
ABGB §891Rechtssatz
Die Begründung eines Korrealschuldverhältnisses durch Ehegatten gegenüber einem dritten Gläubiger stellt kein zwischen Ehegatten geschlossenes Rechtsgeschäft dar, das nach § 1 Abs 1 lit b NZwG zu seiner Gültigkeit der Aufnahme eines Notariatsaktes bedürfte, sondern bewirkt Regreßansprüche eines sodann zahlenden Ehegatten gegenüber dem anderen aus dem Gesetz (§ 896 ABGB) selbst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0017427Dokumentnummer
JJR_19750625_OGH0002_0010OB00105_7500000_004