RS OGH 2006/6/19 7Ob118/75, 5Ob616/81, 7Ob690/83, 8Ob511/88, 8Ob609/89, 8Ob66/06y

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Veröffentlicht am 26.06.1975
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Norm

HGB §355

Rechtssatz

Das Vorliegen eines Kontokorrentverhältnisses kann nur angenommen werden, wenn eine dauernde Geschäftsverbindung und eine in regelmäßigen Zeitabschnitten erfolgten Abrechnung der gegenseitigen Ansprüche, die als unselbstständige Posten einer laufenden Rechnung geführt werden, behauptet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0062292

Dokumentnummer

JJR_19750626_OGH0002_0070OB00118_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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