Norm
ABGB §921 Satz2Rechtssatz
Keine Anwendung der kurzen Verjährung nach § 1486 Z 2 ABGB auf den Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf die Zurückzahlung des infolge teilweisen Unterbleibens des Leistungsaustausches ohne rechtlichen Grund im Besitz des Verkäufers befindlichen Geldbetrages, weil dieser Anspruch nicht mit der Lieferung, sondern vielmehr mit der Nichtlieferung der gekauften Sachen (hier: Holz) im Zusammenhang steht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0018655Dokumentnummer
JJR_19750626_OGH0002_0070OB00118_7500000_001