RS OGH 1975/6/26 7Ob118/75

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Veröffentlicht am 26.06.1975
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Norm

ABGB §921 Satz2
ABGB §1486 Z2

Rechtssatz

Keine Anwendung der kurzen Verjährung nach § 1486 Z 2 ABGB auf den Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf die Zurückzahlung des infolge teilweisen Unterbleibens des Leistungsaustausches ohne rechtlichen Grund im Besitz des Verkäufers befindlichen Geldbetrages, weil dieser Anspruch nicht mit der Lieferung, sondern vielmehr mit der Nichtlieferung der gekauften Sachen (hier: Holz) im Zusammenhang steht.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 118/75
    Entscheidungstext OGH 26.06.1975 7 Ob 118/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0018655

Dokumentnummer

JJR_19750626_OGH0002_0070OB00118_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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