RS OGH 1975/6/27 12Os68/75

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Veröffentlicht am 27.06.1975
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Norm

StGB §61

Rechtssatz

Für den Fall, daß eine Tat in dem einen Rechtsbereich nur einer einzigen Strafnorm, im anderen aber mehreren zueinander in Idealkonkurrenz stehenden Tatbeständen zu unterstellen ist, ist beim Vergleich nach § 61 StGB die eine Strafbestimmung den mehreren miteinander konkurrierenden gegenüberzustellen, und solcherart zu prüfen, welches Recht für den Täter insgesamt das günstigere ist.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 68/75
    Entscheidungstext OGH 27.06.1975 12 Os 68/75
    Veröff: EvBl 1976/45 S 81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0091899

Dokumentnummer

JJR_19750627_OGH0002_0120OS00068_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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