RS OGH 1975/7/8 5Ob109/75, 1Ob567/81

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Veröffentlicht am 08.07.1975
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Norm

ABGB §371 B
ABGB §427
ABGB §1492
PostSpG §15

Rechtssatz

Ist eine Forderung durch ein Postsparkassenbuch nach § 15 PostSpG 1969 verbrieft, so reicht bei einer schenkungsweisen Abtretung im Hinblick auf das Jud 142 als die bloße Übergabe der Berechtigungskarte, die ja nur ein verstärktes Sicherungsmittel des Berechtigten aus einem auf Namen lautenden Postsparbuch gleich dem Losungswort bei einem sonstigen Sparbuch ist nicht hin, da sie kein hiefür geeigneter Besitzübereignungsakt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0010937

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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