RS OGH 1990/2/7 3Ob83/75 (3Ob164/75), 7Ob244/75, 6Ob767/77, 5Ob577/78 (5Ob578/78), 6Ob598/80, 5Ob736

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Veröffentlicht am 08.07.1975
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Rechtssatz

Eine Verfehlung ist dann als schwer zu bezeichnen, wenn sie im allgemeinen und objektiv in den Lebenskreisen und Berufskreisen der Gatten bei einem selbst mit rechter ehelicher Gesinnung erfüllten und daher auch zur Nachsicht bereiten Ehegatten eine völlige Entfremdung herbeiführen würde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0056424

Dokumentnummer

JJR_19750708_OGH0002_0030OB00083_7500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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