Rechtssatz
Nach Wiedereröffnung einer vom Erstgericht bereits für geschlossen erklärten mündlichen Streitverhandlung ist jene Rechtslage wiederhergestellt, die vor Schluß der Verhandlung bestanden hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0037025Dokumentnummer
JJR_19750708_OGH0002_0050OB00081_7500000_003