Norm
StGB §23 Abs1 Z2Rechtssatz
Mehrere, zueinander im Verhältnis des § 31 StGB stehende Vorverurteilungen sind bloß im Hinblick auf die im § 23 Abs 1 Z 2 StGB vorausgesetzte Anzahl von (zwei) Vorverurteilungen nur als eine Verurteilung anzusehen.Mehrere, zueinander im Verhältnis des Paragraph 31, StGB stehende Vorverurteilungen sind bloß im Hinblick auf die im Paragraph 23, Absatz eins, Ziffer 2, StGB vorausgesetzte Anzahl von (zwei) Vorverurteilungen nur als eine Verurteilung anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090267Dokumentnummer
JJR_19750730_OGH0002_0130OS00097_7500000_002