RS OGH 1975/9/2 3Ob176/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.1975
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Norm

ABGB §906
ABGB §914 IIId
MG §19 Abs2 Z6 C4
MG §21a

Rechtssatz

1./ Die Einräumung des Wahlrechts erfordert, daß der Wahlberechtigte die Leistungen, unter denen er wählen soll, kennt.

2./ Räumt der Vermieter dem Gekündigten ein Wahlrecht unter mehreren Ersatzobjekten ein, muß er ihm die Möglichkeit zur Besichtigung dieser Ersatzräume geben.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 176/75
    Entscheidungstext OGH 02.09.1975 3 Ob 176/75
    Veröff: MietSlg 27371

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0017708

Dokumentnummer

JJR_19750902_OGH0002_0030OB00176_7500000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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