Norm
ABGB §1304 ARechtssatz
Macht der Kläger nur die Hälfte des erlittenen Schadens geltend, weil er von einer Verschuldensaufteilung 1 : 1 ausgeht, trifft ihn jedoch 2/3 des Verschuldens, so hat das Zwischenurteil über den Anspruchsgrund zu lauten: "Die auf Leistung gerichteten Klagsansprüche auf Grund ....... bestehen dem Grunde nach zu 2/3, das heißt in Ansehung des Gesamtschadens somit 1/3, zu Recht."
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0027569Dokumentnummer
JJR_19750904_OGH0002_0020OB00162_7500000_001