RS OGH 2007/12/17 8Ob118/75, 2Ob45/89 (2Ob46/89), 2Ob55/07t

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Veröffentlicht am 10.09.1975
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Rechtssatz

Ob im Verzicht auf den Anspruch gegenüber Lenker und Halter auch ein Verzicht gegenüber dem Haftpflichtversicherer zu erblicken ist, ist Auslegungsfrage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0014197

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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