Norm
ABGB §1302 BRechtssatz
Befreit der Versicherer den Versicherungsnehmer durch Zahlung von seiner bürgerlichrechtlichen Schadenersatzanspruch, so geht auf den Versicherer auch ein dem Versicherungsnehmer gemäß § 1302 ABGB zustehender Ausgleichsanspruch gegen einen dem Geschädigten nach dem AHG haftenden Rechtsträger über.Befreit der Versicherer den Versicherungsnehmer durch Zahlung von seiner bürgerlichrechtlichen Schadenersatzanspruch, so geht auf den Versicherer auch ein dem Versicherungsnehmer gemäß Paragraph 1302, ABGB zustehender Ausgleichsanspruch gegen einen dem Geschädigten nach dem AHG haftenden Rechtsträger über.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0026782Dokumentnummer
JJR_19750910_OGH0002_0010OB00147_7500000_002