Rechtssatz
Begriff des einfachen Eigentumsvorbehaltes: Die zwischen Verkäufer und Käufer eines Kreditkaufes vereinbarte Abrede, daß das Eigentum bis zur folgenden Zahlung des Kaufpreises trotz Übergabe der Kaufsache beim Verkäufer bleiben soll und die Eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der Kaufpreiszahlung erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0020502Im RIS seit
10.09.1975Zuletzt aktualisiert am
23.10.2023