RS OGH 1975/9/10 1Ob173/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1975
beobachten
merken

Norm

ABGB §1063 A1
ABGB §1323 A
ABGB §1323 D
ABGB §1324
ABGB §1331

Rechtssatz

Der Schädiger, der dadurch, daß er als Kaufmann vom Käufer einen noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand erwarb, diesen einem gutgläubigen Dritten weiterverkaufte und dadurch das Vorbehaltseigentum des Verkäufers untergehen ließ, hat dem Verkäufer, der sich auch bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die neuerliche kaufmännische Bemühung, die zurückgenommene Ware mit Gewinn weiterzuverkaufen, nicht erspart hätte, auch bei vorsätzlichem Handeln nur den Wiederbeschaffungspreis (Einkaufspreis) und nicht den Verkaufspreis der Sache zu ersetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0020444

Dokumentnummer

JJR_19750910_OGH0002_0010OB00173_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten