RS OGH 2008/11/25 3Ob184/75, 1Ob547/83, 7Ob525/84, 2Ob619/85, 3Ob617/89, 1Ob24/91, 3Ob2125/96p, 5Ob2

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Veröffentlicht am 16.09.1975
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Rechtssatz

Der Bestand eines vom Beklagten behaupteten, nach öffentlichem Recht zu beurteilenden Rechts ist als Vorfrage zu prüfen und bei Bejahung dieses Rechtes die Negatorienklage abzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0038257

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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