RS OGH 1975/9/16 3Ob171/75

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Veröffentlicht am 16.09.1975
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Norm

EO §74 Abs1

Rechtssatz

Für die abgesonderte Exekutionsführung zur Hereinbringung des aus demselben Titel geschuldeten Teilbetrages gebühren nur die Kosten in der Höhe der Differenz zwischen den Kosten für einen auf den gesamten Betrag gerichteten Exekutionsantrag und den für den ersten Antrag bestimmten Kosten.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 171/75
    Entscheidungstext OGH 16.09.1975 3 Ob 171/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0002206

Dokumentnummer

JJR_19750916_OGH0002_0030OB00171_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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