Norm
StGB §198Rechtssatz
Keine Priorität eigener Bedürfnisse und Schulden des Unterhaltspflichtigen und der mit ihm im gemeinsamen Familienverband lebenden Alimentationsberechtigten, soweit sie über den Rahmen des notdürftigen Unterhalts der genannten hinausgehen, vor den Unterhaltsansprüchen anderer Berechtigter.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0076330Dokumentnummer
JJR_19750916_OGH0002_0120OS00108_7500000_001