Norm
ABGB §1295 IIa3Rechtssatz
Ein Hilfsarbeiter muß auch ohne besondere Ausbildung allein durch den ständigen langjährigen Umgang mit einer Laderaupe die entsprechenden Erfahrungen über die Wirkung des Gewichtes der Laderaupe auf die damit befahrene Unterlage gesammelt haben (Einsturz eines Garagendaches durch Befahren mit einer 15,5 Tonnen schweren Laderaupe).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0023050Dokumentnummer
JJR_19750918_OGH0002_0020OB00187_7500000_002