RS OGH 1975/9/22 12Os44/75

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Veröffentlicht am 22.09.1975
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Norm

FinStrG §10
StGB §10

Rechtssatz

Der Begriff des Notstandes ist mangels einer Begriffsbestimmung im § 10 FinStrG dem § 2 lit g StG zu entnehmen. Notstand kann bei einem Dienstnehmer nicht durch einen Befehl des Dienstgebers herbeigeführt werden.

VwGH vom 29.09.1967, Z 570/67; Veröff: ÖJZ 1968/112 S 556

Entscheidungstexte

  • 12 Os 44/75
    Entscheidungstext OGH 22.09.1975 12 Os 44/75
    nur: Der Begriff des Notstandes ist mangels einer Begriffsbestimmung im § 10 FinStrG dem § 2 lit g StG zu entnehmen. (T1) Beisatz: Es kann füglich keine Rede davon sein, daß eine ungünstige finanzielle Situation eines Abgabepflichtigen von einem rechtstreuen Menschen kein anderes Verhalten erwarten ließe als die Begehung und Förderung von Abgabenhinterziehungen (vgl VwSlg 4549/F). (T2)

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0086839

Dokumentnummer

JJR_19750922_OGH0002_0120OS00044_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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