Norm
EO §307 Abs1Rechtssatz
Ein auf Begehren des Überweisungsgläubigers vom Exekutionsgericht erlassener Erlagsauftrag (§ 307 Abs 1 EO) gegenüber dem Drittschuldner ist kein Exekutionstitel, der Drittschuldner kann - unbeschadet seiner durch die Nichtbefolgung des Auftrages begründeten Schadenersatzpflicht - nur durch eine förmliche Klage zur Hinterlegung gezwungen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0004194Dokumentnummer
JJR_19750923_OGH0002_0040OB00039_7500000_005