Norm
ABGB §863 EIRechtssatz
Die ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung des Vertretenen kann auch nur gegenüber dem Vertretenden erfolgen, so zB bei fernmündlicher Abgabe der rechtsgeschäftlichen Erklärung durch den Vertretenden in Anwesenheit des Vertretenen, der nicht unverzüglich widerspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0014326Dokumentnummer
JJR_19750923_OGH0002_0030OB00152_7500000_001