RS OGH 2017/7/18 4Ob551/75; 7Ob569/76; 5Ob903/76; 5Ob709/81; 10Ob81/16h

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Veröffentlicht am 23.09.1975
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Rechtssatz

Auch ein Wegerecht kann den Gegenstand einer unregelmäßigen Servitut bilden und durch Ersitzung erworben werden. Wird die Gestattung des Durchganges über den Grund der Beklagten ausdrücklich nur für sich selbst in Anspruch genommen, so wird damit eine unregelmäßige persönliche Dienstbarkeit gem § 479 ABGB geltend gemacht.Auch ein Wegerecht kann den Gegenstand einer unregelmäßigen Servitut bilden und durch Ersitzung erworben werden. Wird die Gestattung des Durchganges über den Grund der Beklagten ausdrücklich nur für sich selbst in Anspruch genommen, so wird damit eine unregelmäßige persönliche Dienstbarkeit gem Paragraph 479, ABGB geltend gemacht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0011563

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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