RS OGH 2017/12/21 1Ob139/75, 1Ob635/90, 6Ob206/17p

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Veröffentlicht am 24.09.1975
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Rechtssatz

Eine Aufrechnungserklärung ist nur bei der einseitigen Aufrechnung, nicht aber auch bei vertraglicher Aufrechnung erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0033831

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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