Norm
ABGB §274Rechtssatz
Hat der Erblasser für den Fall des Vortodes des fideikommissarischen Substituten die allfällige Nachkommenschaft des Vorverstorbenen zu Substituten berufen, so ist bei einem von ihm zugunsten des Substituten angeordneten Belastungsverbot eine Pfandrechtsbegründung nur mit Zustimmung des fideikommissarischen Substituten und eines für dessen allfällige Nachkommenschaft zu bestellenden Kurators möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0049126Dokumentnummer
JJR_19750925_OGH0002_0060OB00109_7500000_001