RS OGH 2025/9/24 7Ob167/75; 5Ob32/82; 7Ob819/82; 1Ob719/88; 5Ob582/89; 1Ob612/92; 1Ob561/94; 6Ob2378

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Veröffentlicht am 25.09.1975
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Rechtssatz

Dem Antragsgegner fehlt die Beschwer, wenn er dem Antrag, welchem stattgegeben wurde, ausdrücklich zugestimmt hatte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0006771

Im RIS seit

25.09.1975

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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