RS OGH 2015/3/3 11Os49/75, 13Os56/77, 11Os176/77, 13Os65/78, 12Os29/81, 13Os25/84, 9Os10/84, 13Os200

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.1975
beobachten
merken

Rechtssatz

Täuschungshandlungen erwecken einen unrichtigen Eindruck nicht nur durch das, was sie positiv besagen, sondern auch durch das, was mit dem positiv Bekundeten nach den Regeln über Treu und Glauben im Rechtsverkehr als stillschweigend mitbehauptet gelten muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0094223

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten