Norm
EFZG §2 Abs1Rechtssatz
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nur dann, wenn der an der Arbeit verhinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Eintrittes der Verhinderung einen "behaltefähigen" Anspruch auf Arbeitsentgelt besitzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0058552Dokumentnummer
JJR_19751007_OGH0002_0040OB00056_7500000_007