RS OGH 1975/10/7 3Ob188/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1975
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Norm

EO §391 IIC
EO §391 IIIC
EO §399

Rechtssatz

Die rechtskräftige Aufhebung der EV im Provisorialverfahren wegen Ablaufes der Zeit für die sie bewilligt wurde ist auch dann bindend, wenn sie mit der Verfahrenslage im Hauptprozeß (zB Zeitpunkt der rechtskräftigen Beendigung) nicht im Einklang steht.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 188/75
    Entscheidungstext OGH 07.10.1975 3 Ob 188/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0005572

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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