Norm
ABGB §872Rechtssatz
Der Anspruch auf angemessene Vergütung ist kein Anspruch auf Ersatz des Schadens, den der Irrende durch den Irrtum erlitten hat; es ist nur die aus dem Irrtum entspringende Ungleichheit zu verbessern und der dadurch Benachteiligte verhältnismäßig zu entschädigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0016271Dokumentnummer
JJR_19751008_OGH0002_0010OB00207_7500000_003