RS OGH 2012/8/7 1Ob188/75, 1Ob665/78, 3Ob123/79, 3Ob66/97w, 10Ob33/08p, 2Ob14/12s

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Veröffentlicht am 08.10.1975
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Rechtssatz

Mangels Schenkungsabsicht kann auch eine gemischte Schenkung nicht vorliegen, die ohnehin nicht etwa schon anzunehmen wäre, wenn die Leistung der einen Seite objektiv wertvoller als die der anderen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0018893

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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