Norm
ABGB §870 ARechtssatz
In der Anfechtung eines Vertrages wegen List ist die Anfechtung wegen Irrtums als des Kleineren eingeschlossen anzusehen; dies kann aber, zumal List zusätzliche Tatbestandsmerkmale enthält, die der Irrtum nicht voraussetzt, nicht umgekehrt gesagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0014783Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.07.2012