RS OGH 1975/10/14 5Ob158/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1975
beobachten
merken

Norm

ABGB §1358
ABGB §1371
ABGB §1422
GBG §13
GBG §14 Abs2

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Hypothek der Darlehensgeberin noch vor ihrem Übergang auf den Mitschuldner der Darlehensnehmerin und Liegenschaftseigentümerin aus einem Grund, auf den der Mitschuldner keinen Einfluß nehmen kann - etwa durch Verzicht der Darlehensgeberin auf den Fortbestand der hypothekarischen Besicherung -, zum Erlöschen kommen kann, sodaß der Mitschuldner im Falle der nachherigen Einlösung der Schuld auf der Liegenschaft der Darlehensnehmerin nicht gesichert wäre, rechtfertigt die Doppelbesicherung des Mitschuldners durch Einverleibung einer Höchstbetragshypothek zugunsten seiner etwaigen künftigen Rückgriffsforderung.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 158/75
    Entscheidungstext OGH 14.10.1975 5 Ob 158/75
    Veröff: EvBl 1976/54 S 103 = JBl 1976,155 = NZ 1977,117

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0032433

Dokumentnummer

JJR_19751014_OGH0002_0050OB00158_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten