RS OGH 1975/10/14 10Os101/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1975
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Norm

StGB §9
StGB §74 Z5

Rechtssatz

Der Versuch der Erzwingung einer dem Täter unbeschrittenermaßen nicht gebührenden Geldleistung durch Androhung einer den anderen voraussichtlich wirtschaftlich schädigenden subjektiven Darstellung eines bestimmten Streitfalles gegenüber einem breiten Leserpublikum ist für jedermann leicht als Unrecht erkennbar, daher vorwerfbarer Rechtsirrtum.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 101/75
    Entscheidungstext OGH 14.10.1975 10 Os 101/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0089515

Dokumentnummer

JJR_19751014_OGH0002_0100OS00101_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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