Norm
ABGB §1151 IVRechtssatz
Für die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes ist nicht allein das Vorliegen eines Dienstvertrages maßgeblich; sie kann vielmehr auch dann gegeben sein wenn ein solcher nicht anzunehmen ist, wohl aber das Merkmal der wirtschaftlichen, wenn auch nicht persönlichen, Abhängigkeit von bestimmten Unternehmern zutrifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0021303Dokumentnummer
JJR_19751021_OGH0002_0040OB00062_7500000_001