RS OGH 1975/10/21 4Ob62/75

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Veröffentlicht am 21.10.1975
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Norm

ABGB §1151 VIII
ArbGerG §1 Ibc
ArbGerG §2 IA4

Rechtssatz

Haben die einzelnen Mitglieder einer Kapelle einen direkten Entgeltanspruch gegen den Besteller, erfolgte die Beschäftigung der Mitglieder im Rahmen des Gasthausbetriebes, sollte dem Besteller, wenn auch nur kurzfristig, die Arbeitskraft der Mitglieder der Kapelle während der vereinbarten Zeit zur Verfügung stehen, so spricht das für die Annahme eines Arbeitsvertrages.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 62/75
    Entscheidungstext OGH 21.10.1975 4 Ob 62/75
    Veröff: Arb 9405

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0021315

Dokumentnummer

JJR_19751021_OGH0002_0040OB00062_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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