RS OGH 1975/10/28 5Ob108/75, 1Ob126/08y

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Veröffentlicht am 28.10.1975
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Norm

ABGB §472

Rechtssatz

Die Belastung der Dienstbarkeit mit der Verpflichtung zur Leistung eines Entgeltes für ihre Ausübung ist zulässig. Die Gegenleistung gehört dann zum Inhalt der Servitut und kann zurückbehalten werden, so lange Maßnahmen des verpflichteten Eigentümers die Ausübung der Dienstbarkeit ernstlich gefährden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 108/75
    Entscheidungstext OGH 28.10.1975 5 Ob 108/75
    NZ 1977,44
  • 1 Ob 126/08y
    Entscheidungstext OGH 20.06.2008 1 Ob 126/08y
    nur: Die Belastung der Dienstbarkeit mit der Verpflichtung zur Leistung eines Entgeltes für ihre Ausübung ist zulässig. Die Gegenleistung gehört dann zum Inhalt der Servitut. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0011531

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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