Norm
ABGB §472Rechtssatz
Die Belastung der Dienstbarkeit mit der Verpflichtung zur Leistung eines Entgeltes für ihre Ausübung ist zulässig. Die Gegenleistung gehört dann zum Inhalt der Servitut und kann zurückbehalten werden, so lange Maßnahmen des verpflichteten Eigentümers die Ausübung der Dienstbarkeit ernstlich gefährden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0011531Zuletzt aktualisiert am
23.07.2008