RS OGH 1975/10/29 8Ob223/75

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Veröffentlicht am 29.10.1975
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Norm

ABGB §1167
ABGB §1168
ABGB §1170

Rechtssatz

Ein Baumeister, der gegenüber dem Bauherrn ausdrücklich erklärt hat, daß die Bauführung keiner baubehördlichen Bewilligung bedürfe, kann, wenn sich diese Zusage als unrichtig erweist, vor Erteilung der baubehördlichen Bewilligung keinen Werklohn fordern.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 223/75
    Entscheidungstext OGH 29.10.1975 8 Ob 223/75
    Veröff: HS 9477

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0021786

Dokumentnummer

JJR_19751029_OGH0002_0080OB00223_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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