Norm
ABGB §1167Rechtssatz
Ein Baumeister, der gegenüber dem Bauherrn ausdrücklich erklärt hat, daß die Bauführung keiner baubehördlichen Bewilligung bedürfe, kann, wenn sich diese Zusage als unrichtig erweist, vor Erteilung der baubehördlichen Bewilligung keinen Werklohn fordern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0021786Dokumentnummer
JJR_19751029_OGH0002_0080OB00223_7500000_001